Bundesligisten stellen auf Kurzarbeit um
Österreichs Profi-Fußball ist in Zeiten der Coronavirus-Pandemie auf der Suche nach Liquiditätssicherung. Die Bundesligisten prüfen derzeit auch die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, um den durch die Aussetzung des Spielbetriebs drohenden finanziellen Schaden zu begrenzen. Als ersten Schritt wollen einige Oberhaus-Clubs die neue Kurzarbeitsregelung nutzen.
Der juristische Anspruch ist gegeben. “Die Bundesliga ist kollektivvertragsfähig, die Empfehlung ist deshalb, Kurzarbeit zu beantragen”, sagte der auf Sport- und Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Rebernig. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber ausschließlich die entstandenen Kosten für Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage (5.370 Euro Brutto). Clubs können aber natürlich einvernehmlich höhere Summen zahlen.
Die Coronakrise wird zum Prüfstein für Solidarität im Verein. Schnelle interne Lösungen werden angestrebt. “Dass man sagt: Jetzt müssen wir zusammenhalten, denn jetzt steht die Existenz von Sturm Graz auf dem Spiel”, meinte etwa Tebbich. Ob sich ein Spieler darauf einlässt oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen.
Altach-Geschäftsführer Christoph Längle will seinen Kickern möglicherweise “Modellrechnungen” der Lage präsentieren, um den Blick fürs große Ganze zu schärfen. Der SCR Altach sei gesund, man habe sich eine gewisse Eigenkapitalbasis geschaffen. Dennoch werde, so Längle, jeder einen Beitrag leisten müssen. “Ohne Vereine gibt es keine Profifußballer.” Er sieht eine grundsätzliche Konsolidierungsphase für die Bundesliga voraus: “Eine Zeit lang wird man wahrscheinlich auch kleinere Brötchen backen müssen.”
Kurzarbeit in der Bundesliga: Die Zahlen
Die Kurzarbeit würde maximal drei Monate laufen und sofort ausgesetzt werden, wenn der Spielbetrieb früher startet. Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS sieht bei bis zu 1.700 Euro Nettoeinkommen ein Entgelt von 90 Prozent des bisherigen Gehalts vor, bei bis zu 2.685 Euro sind es 85 Prozent und ab 2.686 Euro sind es 80 Prozent.
Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber ausschließlich die entstandenen Kosten für Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage (5.370 Euro Brutto). Sonderprämien wie etwa jene für Punkte oder eine Anzahl von Einsätzen fallen durch die Aussetzung des Spielbetriebs weg und werden auch durch die Kurzarbeitsbeihilfe nicht refundiert.
In diesem Zusammenhang betonte Zirngast, dass sehr viele im Oberhaus beschäftigte Profis entgegen der landläufigen Meinung keine Großverdiener sind. "Es ärgert mich immer, wenn es heißt, die Fußballer in Österreich sind so reich. Viele von ihnen bekommen nicht mehr als Angestellte, wie eine VdF-Studie im Vorjahr gezeigt hat. Außerdem hat man als Fußball-Profi nur zehn bis zwölf Jahre die Chance zur Erwerbstätigkeit."
Die Möglichkeit, Kurzarbeit anzunehmen, gibt es im österreichischen Sport nur für in den höchsten beiden Ligen engagierte Fußballer, weil zwischen Gewerkschaft und Bundesliga ein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde. Auch Mitglieder des Trainerstabs können auf freiwilliger Basis in die Kurzarbeit wechseln und sind, sofern sie befristete Verträge besitzen, ebenfalls unkündbar und nicht dazu gezwungen.